Viele Familien beziehen über ihren Stromzähler sowohl privat als auch betrieblich Strom und waren daher von der Stromkostenbremse ausgenommen. Deshalb wird nun auch die private Nutzung von Zählpunkten gewerblicher oder landwirtschaftlicher Betriebe in der Strompreisbremse berücksichtigt. Betroffene können bis zum 31. Mai 2023 Anträge stellen, wobei dieses Modell in gleicher Höhe wie die Strompreisbremse für normale Haushalte wirkt. Damit ist sichergestellt, dass gewerbliche Haushalte mit durchschnittlich rund 500 € entlastet werden. Für jene landwirtschaftlichen und gewerblichen Haushalte, denen bereits ein Grundkontingent abgezogen wird und wo mehr als 3 Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, wird der Stromkostenergänzungszuschuss automatisch ohne Antragstellung gewährt.